(zuletzt aktualisiert am/last updated on 2022-12-23)

Der SC Welle e.V. bietet - außer bei den Masters - jeder und jedem Interessierten ein Probetraining an. Du kannst kostenlos und unverbindlich zweimal innerhalb von höchstens vier Wochen mittrainieren. Um ein Schnuppertraining zu machen, nimm einfach mit uns Kontakt auf!

Während des Probetrainings bist Du - wie alle Mitglieder des SC Welle e.V. - im Rahmen einer LSB-Sportversicherung unfallversichert. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Teilnahme am Trainingsbetrieb des Vereins unter Leitung eines beauftragten Übungsleiters in der Absicht erfolgt, spätestens nach einem Monat ab Vereinbarung des ersten Trainings dem Verein beizutreten. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Unfälle vom Beginn bis zum Ende des Trainingsbetriebes; die Wege zum und vom Schwimmbad sind nicht mitversichert. Wegen der Einzelheiten wird auf die verlinkten Erläuterungen zur LSB-Sportversicherung verwiesen.

Die Mitgliedschaft beim SC Welle e.V. kostet nicht die Welt. Die Beitragsordnung sieht seit dem 01.01.2020 im Kern grundsätzlich wie folgt aus, wobei allerdings für die Jahre 2021, 2022 und 2023 corona- und inflationsbedingt ermäßigte Beitragssätze gelten:

Einmalige Aufnahmegebühr

  • pro Person € 10,00 oder € 5,00 bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Einzelmitgliedschaft

  • Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Rentner € 10,00 pro Monat oder € 100,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus
  • Erwachsene € 13,50 pro Monat oder € 135,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus

Familienmitgliedschaft

  • 2 Kinder € 18,00 pro Monat oder € 180,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus
  • 3 Kinder € 20,00 pro Monat oder € 200,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus
  • 1 Erwachsener mit bis zu 2 Kindern € 18,00 € pro Monat oder € 180,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus
  • 1 Erwachsener mit mehr als 2 Kindern € 21,00 € pro Monat oder € 210,00 € bei jährlicher Zahlung im Voraus
  • 2 Erwachsene mit beliebig vielen Kindern € 22,00 pro Monat oder € 220,00 bei jährlicher Zahlung im Voraus

Die Vorteile einer Familienmitgliedschaft können gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung in Anspruch nehmen: Eltern und deren Kinder, Erwachsene und Kinder in häuslicher Gemeinschaft, Geschwisterkinder oder mehrere Kinder aus einer häuslichen Gemeinschaft. Auch nicht verheiratete Paare werden als Familie anerkannt. Kinder zählen bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres zur Familie.

Bei jährlicher Zahlung werden nur 10 Monatsbeiträge berechnet. Voraussetzung ist jedoch die Zahlung des Jahresbeitrages bis Ende Februar.

Die Einzelheiten findest Du in unserer Beitragsordnung 2024. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 gilt corona- und inflationsbedingt eine Beitragsordnung mit ermäßigten Sätzen (→ Beitragsordnung 2021) (→ Beitragsordnung 2022) (→ Beitragsordnung 2023).

 

Wenn Du den Antrag herunterladen möchtest, kannst Du es hier machen!